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Bildmaterial - Clubturnier

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Dateigröße:
157.95 MB
Lizenz:
DBV Nutzungsbedingungen
Datum:
13. August 2026

Lizenz Bestätigung

Nutzungsbedingungen für die Pressebilddatenbank des Deutschen Bridge-Verbandes e.V.

Die Pressebilddatenbank des Deutschen Bridge-Verbandes e.V. (DBV) stellt berechtigten Nutzerinnen und Nutzern ausgewählte Lichtbilder für journalistische Berichterstattung sowie für die nicht-kommerzielle Öffentlichkeitsarbeit von Mitglieds-Clubs zur Verfügung.

Die Pressebilddatenbank enthält insbesondere Aufnahmen aus der Bridge-Kultur in den Clubs, von Veranstaltungen des DBV sowie Symbolbilder zum Bridge-Spiel. Die Nutzung ist nur im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen und etwaiger zusätzlicher Hinweise beim jeweiligen Lichtbild gestattet.

Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Bereitstellung der Pressebilddatenbank sowie die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Abruf, dem Download und der Nutzung der bereitgestellten Lichtbilder. Eine weitergehende Nutzung bedarf einer vorherigen schriftlichen Zustimmung des DBV.

1. Nutzung der Pressebilddatenbank: Der Zugang zur Pressebilddatenbank setzt eine Registrierung[KP1] [BH2]  über das Bestellformular in der Pressebilder-Mediathek des DBV voraus. Mit der Registrierung bestätigt die Nutzerin oder der Nutzer die Richtigkeit der gemachten Angaben und erklärt sich mit der Geltung dieser Nutzungsbedingungen einverstanden. Ein Anspruch auf Freischaltung, auf Zugang zur Pressebilddatenbank oder auf Bereitstellung bestimmter Lichtbilder besteht nicht.

2. Bereitstellung und Verfügbarkeit der Pressebilddatenbank: Der DBV stellt die Pressebilddatenbank unentgeltlich und nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen bereit. Der DBV kann die Bereitstellung selbst oder durch Dritte vornehmen. Er behält sich vor, Inhalte, Funktionen oder Zugangsmöglichkeiten jederzeit zu ändern, vorübergehend einzuschränken oder einzustellen sowie einzelne Nutzerinnen und Nutzer bei berechtigtem Interesse von der Nutzung auszuschließen. Eine Einschränkung, Einstellung oder ein Ausschluss betrifft grundsätzlich nur künftige Zugänge, Downloads und Nutzungen; weitergehende Rechte des DBV bei Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen oder bei entgegenstehenden Rechten Dritter bleiben unberührt.

3. Download von Lichtbildern: Der Download von Lichtbildern aus der Pressebilddatenbank ist nur nach Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen zulässig. Der DBV kann die Berechtigung zur Nutzung anhand der Angaben im Bestellformular prüfen, zusätzliche Informationen anfordern oder eine Freigabe ohne Angabe von Gründen ablehnen. Die Freigabe kann automatisch oder nach manueller Prüfung erfolgen.

4. Nutzungsrechte an heruntergeladenen Lichtbildern:

4.1 Der DBV stellt die Lichtbilder nur in dem Umfang zur Verfügung, in dem ihm die hierfür erforderlichen Rechte vorliegen oder eingeräumt wurden. Eine darüberhinausgehende Gewähr für die Rechtekette oder für die Freiheit von Rechten Dritter wird nur übernommen, soweit dies gesetzlich zwingend vorgesehen ist.

4.2 Soweit beim jeweiligen Lichtbild keine abweichenden Angaben gemacht werden, räumt der DBV der Nutzerin oder dem Nutzer ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht ein. Dieses Nutzungsrecht ist auf journalistische Berichterstattung sowie auf die nicht-kommerzielle Öffentlichkeitsarbeit von Mitglieds-Clubs beschränkt. Die Nutzung ist honorarfrei, sofern die nachstehenden Bedingungen eingehalten werden.

4.3 Das eingeräumte Nutzungsrecht umfasst die Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung im Internet, auf Websites, in redaktionellen Online-Angeboten sowie die Nutzung in Printmedien, soweit die jeweilige Nutzung dem in Ziffer 4.2 genannten Zweck dient. Eine Veröffentlichung in sozialen Medien ist nur zulässig, soweit sie im Rahmen journalistischer Berichterstattung oder nicht-kommerzieller Öffentlichkeitsarbeit erfolgt und durch die jeweiligen Plattformbedingungen keine Rechte eingeräumt werden, die über die nach diesen Nutzungsbedingungen gestattete Nutzung hinausgehen. Eine Nutzung in Werbematerialien, auf kostenpflichtigen Plattformen, in kommerziellen Angeboten oder zu sonstigen kommerziellen Zwecken ist nur nach vorheriger Zustimmung des DBV zulässig.

4.4 Jede Nutzung, die über journalistische Berichterstattung oder die nicht-kommerzielle Öffentlichkeitsarbeit von Mitglieds-Clubs hinausgeht, insbesondere kommerzielle, werbliche oder produktbezogene Nutzungen, bedarf vorab einer gesonderten schriftlichen Zustimmung des DBV. Eine entsprechende Lizenzanfrage kann an den DBV gerichtet werden.

4.5 Eine Bearbeitung, Veränderung oder entstellende Verwendung der Lichtbilder ist nicht gestattet. Zulässig bleiben technisch notwendige Anpassungen, etwa Größenanpassungen oder Formatkonvertierungen, soweit der Aussagegehalt des Lichtbildes nicht verändert wird und keine Rechte Dritter verletzt werden. Eine Übertragung der eingeräumten Rechte oder die Einräumung von Unterlizenzen ist nicht gestattet.

4.6 Bei jeder Nutzung sind die beim jeweiligen Lichtbild angegebenen Urheberinnen, Urheber und/oder Rechteinhaber in der dort genannten Form zu nennen. Fehlt eine entsprechende Angabe, ist folgender Hinweis zu verwenden: © Deutscher Bridge-Verband e.V.

4.7 Die Nutzerin oder der Nutzer verpflichtet sich, dem DBV spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Veröffentlichung einen geeigneten Beleg der Nutzung, etwa einen Link, ein PDF oder ein Belegexemplar, an katrin.poese@bridge-verband.de zu übersenden. Der Beleg soll erkennen lassen, welches Lichtbild in welchem Zusammenhang verwendet wurde. Kommt die Nutzerin oder der Nutzer dieser Pflicht trotz Aufforderung nicht nach, kann der DBV künftige Freigaben ablehnen, weitere Nachweise verlangen oder den Zugang zur Pressebilddatenbank beschränken.

4.8 Sofern beim jeweiligen Lichtbild ausdrücklich auf eine Creative-Commons-Lizenz verwiesen wird, gelten ergänzend die dort genannten Lizenzbedingungen. Bei Widersprüchen zwischen diesen Nutzungsbedingungen und zwingenden Vorgaben einer ausdrücklich genannten Creative-Commons-Lizenz gehen die Bedingungen der jeweiligen Creative-Commons-Lizenz vor.

4.9 Die Nutzung der Lichtbilder ist nur in einem sachlichen, kontextbezogenen und rechtlich zulässigen Rahmen gestattet. Die Nutzerin oder der Nutzer hat insbesondere Persönlichkeitsrechte, das Recht am eigenen Bild, Datenschutzrechte sowie sonstige Rechte abgebildeter Personen zu beachten. Eine entstellende, herabwürdigende, diskriminierende oder sonst persönlichkeitsrechtsverletzende Verwendung ist untersagt. Besondere Zurückhaltung ist bei der Nutzung von Lichtbildern geboten, auf denen Minderjährige erkennbar abgebildet sind. Soweit im konkreten Nutzungskontext zusätzliche Einwilligungen, Genehmigungen oder Rechte Dritter erforderlich sind, insbesondere wegen abgebildeter Personen, Logos, Marken, Kunstwerke, Veranstaltungsorte oder sonstiger geschützter Inhalte, liegt deren Prüfung und Einholung in der Verantwortung der Nutzerin oder des Nutzers.

5. Haftung: Der DBV stellt die Lichtbilder nach bestem Wissen bereit. Er übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass die Lichtbilder für jeden beabsichtigten Zweck geeignet oder frei von Rechten Dritter sind, soweit eine solche Haftung gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben ist. Die Haftung des DBV ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Unberührt bleibt die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in letzterem Fall ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Soweit die Haftung des DBV beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten seiner Organe, Mitarbeitenden und Beauftragten.

6. Schlussbestimmungen: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Abweichende oder ergänzende Bedingungen der Nutzerin oder des Nutzers gelten nur, wenn der DBV ihnen ausdrücklich zugestimmt hat. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern die Nutzerin oder der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand der Sitz des DBV.

Ich stimme den oben aufgeführten Bedingungen zu
 
 
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