Die Verfahrensordnung (VO) regelt Aufgaben, Befugnisse und Pflichten der Turnier-Schiedsgerichte, Sportgerichte und Schieds- und Disziplinargerichte sowie die Rolle des Disziplinaranwalts. Sie legt u. a. Zuständigkeiten und Instanzenzug, Verfahrensbeteiligte, Form- und Fristvorgaben, Ablauf der Verfahrensdurchführung (inkl. Beweiserhebung), Verjährung, Entscheidungsformen sowie Gerichtskosten fest und schafft damit einen rechtsstaatlichen Rahmen für die interne Konfliktlösung innerhalb des DBV.
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